LLH Software GmbH Über uns | Kontakt | Rechtliche Hinweise |
© Copyright 1994-2024 LLH Software GmbH.
> Home > Rechtliche Hinweise > AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LLH Software GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der LLH Software GmbH insbesondere für Hardware-, Software- und Systemlieferungen einschließlich Serviceleistungen, Wartungsverträge usw.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist die Absendung der von Ihnen bestellten Ware durch uns. An Kostenvoranschlägen, Testsoftware und an anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Rücktrittsvorbehalt
Für den Fall, dass die von Ihnen bestellte Ware nicht verfügbar sein sollte (Produktionseinstellung durch den Hersteller o.ä.) behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Über die Nichtverfügbarkeit werden wir sie unverzüglich unterrichten und bereits erhaltene Gegenleistungen ebenso unverzüglich erstatten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Brutto-Preise in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung sind verbindlich und beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich zzgl. der Versandkosten. Sie sind unverbindlich, sofern zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlung wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Kommt der Besteller in Verzug, so ist der verschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 5% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sofern keine abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Ware innerhalb von 14 Tagen komplett zu bezahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, auch solcher, die uns außerhalb des Vertrages zustehen. Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. In diesem Fall gelten alle aus der Wiederveräußerung resultierenden Forderungen des Bestellers als an uns abgetreten. Übersteigen die abgetretenen Forderungen unsere Forderungen gegen den Besteller, so werden wir für den überschießenden Teil keinen Gebrauch von der Abtretung machen. Das Nutzungsrecht an von uns ausgelieferter Software und Lizenzen wird erst mit völliger Bezahlung eingeräumt. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist die LLH Software GmbH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand herauszugeben. Zurücknahme eines gelieferten Gegenstands bedeutet nicht Vertragsrücktritt, es sei denn, die LLH Software GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Falls die gelieferte Ware gepfändet wird, ist davon die LLH Software GmbH sofort zu unterrichten.
6. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ohne abweichende Angaben beträgt sie 10 Tage. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen bzw. Hardware- und/oder Softwarebestellungen, das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist hinfällig und ist unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Notwendigkeiten neu zu vereinbaren.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten:
- bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die Sendung unser Haus oder das Werk unserer Unterlieferanten innerhalb der Lieferfrist (s.o.) bestimmungsgemäß verlassen hat.
- bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt.
Teillieferungen sind zulässig. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt oder Arbeitskampf bei uns oder im Betrieb von Zulieferanten, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen kann der Besteller vom Kauf zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller über:
- bei Ablieferung an dem vom Besteller bestimmten Ort;
- wenn Annahmeverzug nach Ziff.5. eintritt;
- bei Versendung, wenn die Ware ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurde.
8. Entwicklungsaufträge
Für von uns im Rahmen von Entwicklungsaufträgen durchgeführte Hard- und Software-Entwicklungen gelten folgende Bestimmungen:
Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft. Änderungen oder Ergänzungen des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnende Urkunde, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind. Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Termin-Überschreitungen auftreten, so sind etwa vom Besteller zu setzende Nachfristen grundsätzlich unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. etwaiger Zulieferungsschwierigkeiten zu bemessen. Nach Abnahme der Entwicklung ist grundsätzlich eine dem Umfang und der technischen Schwierigkeit der jeweiligen Entwicklung angepasste Einphasungszeit vorgesehen, die zur Entdeckung bzw. Behebung von Fehlern dient, die erst unter Echtlaufbedingungen auftreten. Solche Fehler werden von uns kostenlos behoben; sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden sowie für Folgeschäden und Drittschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. Alle Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren in 12 Monaten nach Schadenseintritt.
10. Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch neue Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu ersetzen. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bestätigter Schriftwechsel genügt. Soweit gemäß §38 ZPO zulässig, wird Osnabrück als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für alle rechtlichen Beziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

Hasbergen, den 15.01.2020, LLH Software GmbH
Aktualisiert: 4.01.2024
           Kontakt
05405 / 969 - 31
Sie haben noch Fragen?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen.
Wir werden Ih­nen gerne wei­terhelfen.
E-Mail
LLH-Service
Informieren Sie sich über unsere kostenlosen Service-Leistun-
gen.
Übersicht >